Lebensmittelhygieneschulung gemäß § 4 LMHV
Nutzen
Am 15. August 2007 ist in Deutschland die neue Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) in Kraft getreten. § 4 dieser Verordnung fordert, dass alle Mitarbeiter ohne entsprechende Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden müssen.
Die IHK Akademie München und Oberbayern hat ein praxisnahes Schulungskonzept entwickelt, mit dem die Betriebe die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen ohne einschlägige Berufsausbildung, die im Bereich der Herstellung oder des Verkaufs von leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, sowie Gastronomen, System- und Großverpfleger, Lebensmittelhersteller- und Inverkehrbringer ohne einschlägige Berufsausbildung.
Veranstaltungsinhalt im Überblick
Die Inhalte dieser Schulung reichen von der Unterweisung in Lebensmittelmikrobiologie und –hygiene, Hygiene am Arbeitsplatz, das Infektionsschutzgesetz bis hin zum betrieblichen Eigenkontrollsystem. Hinweis: Die Schulungen finden jeweils von 9:00 - 13.30 Uhr statt.
Veranstalter
IHK Akademie München und Oberbayern gGmbH
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