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Weiterbildungen im Bereich Datenschutz

Weiterbildungen im Bereich Datenschutz

Datenschutz wird in den digitalen Zeiten immer wichtiger! Machen Sie sich oder Ihre Mitarbeiter fit für den korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten! Unsere Datenschutz-Weiterbildungen richten sich an Unternehmen, deren Mitarbeiter, Selbstständige, Datenschutz-Experten oder auch -Anfänger. Wir haben für jeden die passende Weiterbildung!

Weiterbildungen im Bereich Datenschutz

In einer zunehmend datengetriebenen Welt ist Datenschutz von entscheidender Bedeutung. Entdecken Sie hier gezielte Schulungen und Kurse, die Ihnen praxisnahes Wissen vermitteln und Ihnen helfen, den wachsenden Anforderungen im Datenschutz gerecht zu werden. Investieren Sie in Ihre berufliche Entwicklung und gestalten Sie eine sichere digitale Zukunft.

Erfolgreich Datenschutz und IT-Sicherheit umsetzen

Arbeit in einem Hochtechnologieland bedeutet Umgang mit sensiblen Firmen- und Kundendaten. Der/die Gesetzgeber/-in verlangt strenge Auflagen, die Sie erfüllen müssen - zu Ihrer eigenen Sicherheit. Die Herausforderung als Chance: Qualifizierte Mitarbeiter/-innen können strategische Funktionen als Datenschutzbeauftragte oder IT Security Manager/-in übernehmen!

Die Kenntnisse in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz sind sehr vielschichtig und anspruchsvoll.‎
Insbesondere Neu- und Quereinsteiger/-innen brauchen aktuelles und praxisnahes Wissen um Ihre Aufgaben ‎qualifiziert lösen zu können. Seit mehr als 35 Jahren qualifizieren wir als IHK Akademie München und Oberbayern ‎in Kooperation mit diversen Partnern jedes Jahr erfolgreich zahlreiche Teilnehmer/-‎innen für ihre Tätigkeit in den Branchen IT-Sicherheit und Datenschutz. Erwerben Sie mit unseren Seminaren und Praxisstudiengängen ein umfangreiches Spektrum an solidem Fachwissen für Ihre tägliche Praxis.

Hier geht es zum Angebot IT-Sicherheit: IT-Sicherheit

‎Datenschutzbeauftragte/-r IHK – mit anerkanntem Zertifikat

Was ist ein/eine IHK Datenschutzbeauftragte/-r?

Ein/eine IHK Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die in einem Unternehmen oder einer Organisation für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich ist. Der/die Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Organisation die geltenden Datenschutzgesetze und -richtlinien einhält und dass die Daten der Kunden/-innen, Mitarbeiter/-innen und anderen Betroffenen angemessen und sicher verarbeitet werden.

Der/die Datenschutzbeauftragte IHK ist eine wichtige Rolle im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit. Insbesondere in großen Unternehmen, wie z.B. Banken, Krankenhäuser oder Versicherungen, ist es oft gesetzlich vorgeschrieben, dass ein/eine Datenschutzbeauftragte/-r IHK bestellt wird.

Der/die Datenschutzbeauftragte muss über Fachkenntnisse im Bereich Datenschutz verfügen und unabhängig von der Geschäftsführung sein, um seine/ihre Aufgaben und Pflichten unabhängig wahrnehmen zu können. Er/sie ist Ansprechpartner/-in für Betroffene, Aufsichtsbehörden und interne Mitarbeiter/-innen und muss über alle Datenschutzverletzungen informiert werden.

Was sind die Aufgaben eines/einer Datenschutzbeauftragten IHK?

Die Aufgaben eines/einer IHK Datenschutzbeauftragten können je nach Unternehmen oder Organisation unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen umfassen sie folgende Bereiche:

  • Beratung und Schulung: Der/die Datenschutzbeauftragte IHK berät das Unternehmen und seine Mitarbeiter bei allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Er/sie entwickelt Schulungsprogramme und -materialien, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter/-innen über die Datenschutzbestimmungen und -verfahren des Unternehmens informiert sind.
  • Überwachung: Der/die Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze und -richtlinien und stellt sicher, dass alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Vorschriften und Standards verarbeitet werden.
  • Risikoanalyse: Der/die Datenschutzbeauftragte führt regelmäßige Risikoanalysen durch, um mögliche Datenschutzverletzungen oder -risiken zu identifizieren und zu minimieren.
  • Datenschutzfolgenabschätzung: Der/die Datenschutzbeauftragte führt Datenschutzfolgenabschätzungen durch, um sicherzustellen, dass alle geplanten Datenverarbeitungsvorgänge den Datenschutzanforderungen entsprechen.
  • Zusammenarbeit mit Behörden: Der/die Datenschutzbeauftragte arbeitet mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zusammen und ist Ansprechpartner/-in für diese in Bezug auf alle Datenschutzangelegenheiten.
  • Verarbeitung von Anfragen: Der/die Datenschutzbeauftragte bearbeitet Anfragen von Betroffenen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, einschließlich der Auskunftserteilung, der Berichtigung und Löschung von Daten.
  • Datenschutzverletzungen: Der/die Datenschutzbeauftragte ist verantwortlich für das Melden und Untersuchen von Datenschutzverletzungen und die Implementierung von Maßnahmen zur Verhinderung solcher Verletzungen in Zukunft.

Insgesamt ist der/die Datenschutzbeauftragte dafür verantwortlich, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen und dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Unternehmen oder einer Organisation den höchsten Standards entsprechen.

Welche Inhalte werden vermittelt?

Die Qualifizierung Datenschutzbeauftragte/-r IHK können Sie kompakt in einem 5-tägigen Zertifikatslehrgang mit folgendem Inhalt erwerben, eine Einzelbuchung der Module ist in Präsenz und Live Online auch möglich:

Sehr informativer Kurs, der das Thema an praktischen und aktuellen Beispielen vermittelt.

Voraussetzungen zur Berufung als Datenschutzbeauftragte/-r

Die Voraussetzungen, um als Datenschutzbeauftragte/-r tätig zu werden, sind gesetzlich geregelt und können je nach Land oder Region unterschiedlich sein. Im Folgenden sind jedoch einige allgemeine Voraussetzungen aufgeführt:

  • Fachliche Qualifikation: Der/die Datenschutzbeauftragte muss über fundierte Fachkenntnisse im Bereich Datenschutz und Datensicherheit verfügen. Dies kann durch eine entsprechende Ausbildung, Weiterbildung oder Berufserfahrung erworben werden.
  • Unabhängigkeit: Der/die Datenschutzbeauftragte muss unabhängig von der Geschäftsführung des Unternehmens oder der Organisation sein, um seine/ihre Aufgaben und Pflichten unabhängig und neutral wahrnehmen zu können.
  • Zuverlässigkeit: Der/die Datenschutzbeauftragte muss zuverlässig sein und eine hohe Vertrauenswürdigkeit besitzen, da er/sie Zugriff auf personenbezogene Daten hat.
  • Kommunikationsfähigkeit: Der/die Datenschutzbeauftragte muss über eine gute Kommunikationsfähigkeit verfügen, um mit den Mitarbeiter/-innen, der Geschäftsführung und den Aufsichtsbehörden effektiv kommunizieren zu können.
  • Ausreichende Zeitressourcen: Der/die Datenschutzbeauftragte muss ausreichend Zeit haben, um seine/ihre Aufgaben und Pflichten effektiv wahrnehmen zu können.
  • Geographische Nähe: Je nach Größe des Unternehmens oder der Organisation kann es erforderlich sein, dass der/die Datenschutzbeauftragte vor Ort ist oder zumindest in der Nähe arbeitet, um schnell und effektiv auf Datenschutzfragen reagieren zu können.

Für wen eignet sich die Qualifizierung zum/zur Datenschutzbeauftragten IHK?

Eine Qualifizierung zum/zur Datenschutzbeauftragten eignet sich für Personen, die sich beruflich im Bereich Datenschutz und Datensicherheit entwickeln möchten oder bereits im Bereich tätig sind und ihre Fähigkeiten und Kenntnisse erweitern möchten. Hier sind einige Beispiele für Personen, für die eine Qualifizierung zum/zur Datenschutzbeauftragten IHK von Interesse sein kann:

  • Unternehmensleitungen
  • Führungskräfte
  • Datenschutzbeauftragte
  • Sicherheitsbeauftragte
  • IT Leiter/-innen
  • Mitarbeiter/-innen, die für die Datenverarbeitung verantwortlich sind

‎Datenschutzauditor/-in IHK – mit anerkanntem Zertifikat

Was ist ein/eine IHK Datenschutzauditor/-in?

Ein/eine Datenschutzauditor/-in ist eine Person oder eine unabhängige Organisation, die Datenschutzaudits durchführt. Ein/eine Datenschutzauditor/-in überprüft die Datenschutzpraktiken und -verfahren eines Unternehmens oder einer Organisation, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Datenschutzgesetzen und -richtlinien entsprechen.

Was sind die Aufgaben eines/einer Datenschutzauditor/-in IHK?

Die Aufgaben eines/einer Datenschutzauditors/-in umfassen in der Regel folgende Bereiche:

  • Überprüfung der Datenschutzrichtlinien und -verfahren:
    Der/die Datenschutzauditor/-in analysiert die Datenschutzrichtlinien und -verfahren eines Unternehmens, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und angemessen implementiert sind.
  • Bewertung der Datenschutzmaßnahmen:
    Der/die Auditor/-in bewertet die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Unternehmens zur Sicherung personenbezogener Daten. Dies beinhaltet die Überprüfung von Sicherheitsvorkehrungen, Zugriffskontrollen, Verschlüsselungsmethoden und Datenverarbeitungsverträgen.
  • Durchführung von Datenschutz-Audits:
    Der/die Datenschutzauditor/-in führt regelmäßige oder gezielte Audits durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu überprüfen. Dabei werden interne Kontrollen, Prozesse und Systeme analysiert, um potenzielle Risiken oder Verstöße aufzudecken.
  • Identifizierung von Schwachstellen und Empfehlungen:
    Der/die Datenschutzauditor/-in identifiziert mögliche Schwachstellen oder Mängel in den Datenschutzpraktiken und gibt Empfehlungen zur Verbesserung ab. Dies kann die Aktualisierung von Richtlinien, Schulungen der Mitarbeiter oder technische Anpassungen umfassen.
  • Erstellung von Audit-Berichten:
    Der/die Auditor/-in dokumentiert die Ergebnisse der Audits in einem Audit-Bericht. Darin werden die festgestellten Schwachstellen, die empfohlenen Maßnahmen und gegebenenfalls erforderliche Korrekturmaßnahmen aufgeführt.

Welche Inhalte werden vermittelt?

Dieser kompakte Lehrgang vermittelt Ihnen die systematische Beurteilung des bestehenden Datenschutzniveaus eines Unternehmens vorzunehmen, sowie insbesondere die Angemessenheit der umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu bewerten. Sie lernen die Anforderungen an ein effizientes Datenschutzmanagementsystem, von der Planung über die Einführung bis hin zu Aufrechterhaltung und Pflege, kennen und die Qualität und Effektivität eines solchen Systems durch regelmäßige Datenschutzaudits zu prüfen. Sie erkennen Verbesserungspotenzial, erlernen Audits zu planen, durchzuführen und nachzubereiten. Folgende Inhalte werden in diesem Zertifikatslehrgang vermittelt:

  • Datenschutz und Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
  • Auditverfahren
  • Zertifizierungsprüfung "Datenschutzauditor/-in"

Das Zertifikat dokumentiert Ihre Fähigkeit zur effektiven Durchführung von Datenschutzaudits in Bezug ‎auf rechtliche, organisatorische und grundlegende technische Anforderungen.

Voraussetzungen zur Berufung als Datenschutzauditor/-in

Die Voraussetzungen zur Berufung zum/zur Datenschutzauditor/-in können je nach Organisation, Art der Audit-Tätigkeit und den spezifischen Anforderungen variieren.
Es gibt jedoch einige übliche Voraussetzungen, die in vielen Fällen erwartet werden:

  • Fachliche Qualifikationen: Ein/eine Datenschutzauditor/-in sollte über fundierte Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Datenschutz verfügen. Dies umfasst ein tiefgehendes Verständnis der Datenschutzgesetze, -richtlinien und -verfahren sowie Kenntnisse über relevante Technologien und Sicherheitsstandards.
  • Ausbildung und Zertifizierungen: Eine formale Ausbildung oder spezialisierte Zertifizierungen im Bereich Datenschutz können von Vorteil sein.
  • Berufserfahrung: Praktische Erfahrung in der Datenschutzpraxis ist von Bedeutung. Dies kann durch frühere Tätigkeiten als Datenschutzbeauftragte/-r, Datenschutzmanager/-in oder in ähnlichen Datenschutzrollen erreicht werden.
  • Audit-Erfahrung: Eine gewisse Erfahrung im Bereich der Audits, insbesondere im Datenschutzbereich, ist oft wünschenswert. Dies umfasst das Verständnis von Auditverfahren, -techniken und -standards sowie die Fähigkeit, Auditberichte zu erstellen und Empfehlungen abzugeben.
  • Kommunikationsfähigkeiten: Ein/eine Datenschutzauditor/-in sollte über gute Kommunikationsfähigkeiten verfügen, um effektiv mit verschiedenen Stakeholdern zu interagieren. Dies umfasst die Fähigkeit, komplexe Datenschutzkonzepte verständlich zu erklären und Empfehlungen zur Verbesserung der Datenschutzpraktiken zu kommunizieren.
  • Unabhängigkeit und Neutralität: Ein/eine Datenschutzauditor/-in sollte unabhängig und neutral sein, um objektive Bewertungen der Datenschutzpraktiken durchführen zu können. Dies bedeutet, dass er oder sie nicht in einen Interessenkonflikt geraten darf und frei von Einflüssen sein sollte, die die Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Seminare für Datenschutzbeauftragte

Die Qualifizierung Datenschutzbeauftragte/-r IHK können Sie auch erwerben, indem Sie verschiedene Seminare absolvieren. Sie können die Seminare einzeln buchen und erhalten danach Ihr IHK-Zertifikat "Datenschutzbeauftragte/-r IHK":

  • Seminar: Praktische Umsetzung des Datenschutzes nach BDSG und DSGVO
  • Seminar: Datensicherheit und Datenschutz
  • Seminar: Beschäftigtendaten und Datenschutz
  • Seminar: Kundendaten und Datenschutz

Für Einsteiger haben wir folgende Veranstaltung für Sie:

  • Seminar: Datenschutz - Einstieg leicht gemacht: Praktische Umsetzung des Datenschutzes nach BDSG und DSGVO
  • Seminar: Der richtige Umgang mit Datenpannen in der Unternehmenspraxis

Und für die Profis bieten wir folgende Seminare an:

  • Seminar: Die DSGVO - das Update für Datenschutzbeauftragte
  • Seminar: DSA - das Update für Datenschutz-Auditoren

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem/einer Datenschutzbeauftragten und einem/einer Datenschutzauditor/-in?

Ein/eine Datenschutzbeauftragte/-r und ein/eine Datenschutzauditor/-in haben unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich des Datenschutzes.
Hier sind die Hauptunterschiede zwischen den beiden Positionen:

Datenschutzbeauftragte/-r:

  • Der/die Datenschutzbeauftragte ist eine interne Position innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation und ist für die Überwachung und Gewährleistung der Einhaltung der Datenschutzgesetze und -richtlinien verantwortlich.
  • Er oder sie berät das Unternehmen und seine Mitarbeiter/-innen in allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit und ist Ansprechpartner/-in für Betroffene, Aufsichtsbehörden und interne Mitarbeiter/-innen in Bezug auf Datenschutzangelegenheiten.
  • Er oder sie führt Datenschutzfolgenabschätzungen durch, überwacht Datenschutzverletzungen und implementiert Maßnahmen zur Verhinderung solcher Verletzungen.
  • Der/die Datenschutzbeauftragte ist oft eine permanente oder langfristige Position im Unternehmen.

Hier gehts zum: Datenschutzbeauftragte/-r IHK
Hier gehts zum: Datenschutzbeauftragte/-r IHK, Live Online

Datenschutzauditor/-in:

  • Der/die Datenschutzauditor/-in ist eine externe Position, die unabhängig von einem Unternehmen oder einer Organisation ist und führt Datenschutz-Audits oder Datenschutzprüfungen durch, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze und -richtlinien zu überprüfen.
  • Er oder sie prüft die Datenschutzpraktiken und -verfahren des Unternehmens, identifiziert Schwachstellen und gibt Empfehlungen zur Verbesserung.
  • Der/die Datenschutzauditor/-in bewertet die Effektivität der Datenschutzmaßnahmen und die Konformität mit den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Er oder sie erstellt Audit-Berichte und gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Datenschutzbestimmungen.
  • Der/die Datenschutzauditor/-in ist in der Regel eine zeitlich begrenzte Position, die von Unternehmen oder Organisationen beauftragt wird, um die Datenschutzstandards zu überprüfen.

Hier gehts zum: Datenschutz-Auditor/-in IHK nach EU-DSGVO
Hier gehts zum: Datenschutz-Auditor/-in IHK nach EU-DSGVO, Live Online

Während der/die Datenschutzbeauftragte intern arbeitet und für die Implementierung und Aufrechterhaltung des Datenschutzes im Unternehmen verantwortlich ist, führt der/die Datenschutzauditor/-in externe Überprüfungen durch, um die Konformität des Unternehmens mit den Datenschutzbestimmungen zu bewerten. Beide Positionen haben das gemeinsame Ziel, den Datenschutz zu gewährleisten, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Zuständigkeiten.

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