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Weiterbildung zur Ausbildung der Ausbilder an der IHK Akademie München

Ausbildung der Ausbilder

Ausbildung ist Zukunftssicherung: Jetzt bei der IHK Akademie München die Ausbildung der Ausbilder absolvieren und Fachkräfte-Nachwuchs selbst ausbilden. So bleibt Ihr Unternehmen auch in Zukunft wettbewerbsfähig.

Weiterbildungen für Ausbildung der Ausbilder (AdA)

Die Ausbildung von Fachkräften sichert die Zukunft von Unternehmen. Junge Menschen kompetent auszubilden ist eine verantwortungsvolle, spannende und lohnende Aufgabe. Für die Azubis ist die Ausbildung die Vorbereitung auf das Berufsleben. Die Ausbilder im Betrieb erhalten Gelegenheit, langjährige Erfahrung und Fachwissen weiterzugeben. Ausbilder sind die Schnittstelle zwischen dem Unternehmen und dem Auszubildenden. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und legen den Grundstein für die berufliche Laufbahn des Firmennachwuchses. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, benötigen Ausbilder nicht nur berufsbezogenes Wissen. Es anschaulich vermitteln zu können ist ebenso wichtig. Den Ausbildungsablauf zu organisieren und zu überwachen und den Ausbildungserfolg zu kontrollieren, ist ein komplexes Aufgabenfeld mit vielen Herausforderungen. Die Ausbildung der Ausbilder bei der IHK Akademie München und die abschließende Prüfung, die bundesweit von den Industrie- und Handelskammern abgenommen wird, stellen sicher, dass Sie auch diese unverzichtbaren didaktischen und organisatorischen Kompetenzen erwerben. Damit sind Sie in Ihrem Unternehmen ein fähiger Ansprechpartner für alle Belange der betrieblichen Ausbildung. Und Sie stellen sicher, dass die nächste Generation von Fachkräften optimal auf ihre Aufgaben vorbereitet wird.

Was ist die Ausbildereignung?

Mit der bestandenen Ausbilderprüfung erbringt man einen Qualifikationsnachweis. Dieser Nachweis, die Ausbildereignung, weist die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nach. Zusätzlich muss eigenständig belegt werden, dass Sie die fachlichen und persönlichen Kompetenzen besitzen, um Fachkräftenachwuchs auszubilden. Wobei bei der persönlichen Eignung in der Regel der Arbeitgeber als Bürge ausreicht.
Bei der Ausbildung zum Ausbilder geht es daher nicht nur darum, Sie auf die Ausbildereignungsprüfung (Prüfung nach AEVO) vorzubereiten. Ihre Aufgaben als Ausbilder/-in fangen schließlich erst nach der Prüfung an. Nämlich dann, wenn es darum geht, geeignete Bewerber auszuwählen und die Ausbildung zu organisieren. Der Lehrgang Ausbildung der Ausbilder bei der IHK Akademie München bereitet Sie deshalb vor allem auf Ihren Alltag als Ausbilder/-in vor; auf die Aufgaben, mit denen Sie es tatsächlich zu tun haben werden.

Dabei geht es um die folgenden vier Handlungsfelder:

  • Ausbildungsvoraussetzungen der Azubis prüfen und die Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und die Einstellung von Azubis mitorganisieren
  • Ausbildung durchführen und überwachen
  • Ausbildung abschließen: Prüfungen planen und durchführen sowie Zeugnisse ausstellen

Die Ausbildung der Ausbilder (AdA) ist eine Weiterbildungsmaßnahme, die bundesweit nach den gleichen Regeln und Standards durchgeführt wird. Grundlage der AdA ist die Ausbildereignungsverordnung (AEVO), eine seit 2009 gültige Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Diese Verordnung bestimmt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit jemand als Ausbilder/-in im Sinne des Berufsbildungsgesetzes tätig sein darf. Wie viele Stunden die Ausbildung der Ausbilder umfassen soll, ist in der Verordnung nicht festgelegt. Die DIHK Bildung GmbH erstellte jedoch auf der Grundlage der Verordnung einen Rahmenplan mit Empfehlungen für Dauer und Inhalt der Weiterbildung.

Die Weiterbildung zum Ausbildung der Ausbilder bei der IHK Akademie München umfasst etwa 42 bis 80 Unterrichtsstunden, abhängig vom Lehrgangsformat. Damit bietet sie genügend Zeit, um die Lerninhalte theoretisch und praktisch zu vermitteln. So gestaltet sich das Lernen anschaulich und praxisnah, und der Kurs bereitet Sie optimal auf Ihre Tätigkeit als Ausbilder/-in vor.

Welche Lehrgangsformate gibt es?‎

 Um möglichst vielen Interessenten eine optimale Vorbereitung zu ermöglichen, bietet die IHK Akademie München und Oberbayern verschiedene AdA-Formate an. Sie reichen von der Ausbildung in Vollzeit über Vormittags-, Tages-, Wochenend- und Abendlehrgänge bis zum Online-Lehrgang, bei dem Sie Ihre Zeit frei einteilen können. Die Lerninhalte bleiben jedoch stets die gleichen, unabhängig vom Lehrgangsformat. So ist sichergestellt, dass Sie in allen AdA-Lehrgängen der IHK Akademie optimal auf die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO und die nachfolgende Berufspraxis als Ausbilder/-in vorbereitet werden.

Im Folgenden erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Lehrgangsformate, ihren Ablauf und die jeweiligen Vorteile:

Lehrgänge mit Unterricht von 08:15 bis 16:15 Uhr:
Vollzeitlehrgang
Tageslehrgang
Samstagslehrgang

Lehrgänge zu anderen Zeiten:
Intensivlehrgang
Vormittagslehrgang
Abendlehrgang
digitalen Lehrgänge
AdA für Fachwirte

Ausbildung der Ausbilder - digitale Lehrgänge

Häufig wechselnde Arbeitszeiten, Schichtarbeit oder fehlende Mobilität machen es schwer, Weiterbildungsangebote zu nutzen. Weitere Hürden kommen hinzu, wenn Fahrtzeiten und -kosten einkalkuliert werden müssen. Das Internet bietet in solchen Situationen viele Möglichkeiten, berufliche Weiterbildungen dennoch zu absolvieren. Bei einem Online- oder Blended Learning-Lehrgang lernen Sie bequem von zu Hause aus und im eigenen Lerntempo. Wenn Sie die Ausbildung der Ausbilder absolvieren möchten, ist dies mit der IHK Akademie München möglich. Online- oder Blended-Learning-Lehrgang? Blended Learning: Über die Lernplattform der IHK Akademie digital erarbeiten Sie sich den Lernstoff überwiegend im Selbststudium. Auf Präsenzunterricht, Gruppendiskussionen und praktische Übungen brauchen Sie dennoch nicht zu verzichten: An fünf Präsenzterminen in München (jeweils freitags und samstags) erhalten Sie Gelegenheit, den Stoff in der Lerngruppe zu besprechen, zu vertiefen und das Gelernte praktisch einzuüben. Der Präsenzanteil bei der Online-Ausbildung der Ausbilder umfasst 42 Unterrichtsstunden – etwas mehr als die Hälfte der anderen Kursformate. Online-Lehrgang: Der Unterricht vor Ort begrenzt sich auf den Eröffnungstag (Freitag 17:00 bis 20:00 Uhr), sowie einen Tag (Samstag von 08:15 bis 16:15 Uhr) zur Übung der praktischen Prüfung. An 11 Freitagen (jeweils 17:00 bis 20:15 Uhr) werden Sie von erfahrenen Dozent/innen im virtuellen Klassenraum unterrichtet.

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Ausbildung der Ausbilder - Vollzeitlehrgang

Die Vollzeitkurse finden jeweils in einem Zeitraum von circa 16 Tagen bis drei Wochen statt. Zwischen den Unterrichtsblöcken, die mehrere Tage umfassen, liegt eine unterrichtsfreie Zeit, in der Sie das Gelernte wiederholen und vertiefen können. Vollzeitkurse umfassen in der Regel 76 Stunden. Die Lehrveranstaltungen finden üblicherweise im Zeitfenster zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr statt. Näheres erfahren Sie bei den Kursbeschreibungen. Die Vollzeitausbildung bietet den Vorteil, dass Sie sich ganz auf das Lernen und Vertiefen der Ausbildungsinhalte konzentrieren können. Sie schließen die Ausbildung der Ausbilder in kurzer Zeit ab und können zeitnah zur Ausbilderprüfung bei der IHK antreten. Bitte denken Sie bei allen Weiterbildungsangeboten daran, sich frühzeitig zur Prüfung bei der IHK München und Oberbayern anzumelden. Die Prüfung ist kein Teil der Weiterbildung bei der IHK Akademie.

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Ausbildung der Ausbilder - Tageslehrgang

Neben den bisher beschriebenen Kursformaten besteht die Möglichkeit, sich den Lernstoff für die Ausbilderprüfung in einer Reihe von Tagesveranstaltungen anzueignen. Hier finden die Lehrveranstaltungen in der Regel an einem oder zwei Tag/-en in der Woche statt, zum Beispiel am Montag oder Mittwoch oder am Montag und Dienstag. Der Unterricht beginnt frühestens um 8.00 Uhr und endet spätestens um 17.30 Uhr. An einem Kurstag finden neun bis zehn Unterrichtseinheiten statt. Der Kursumfang variiert je nach Kursangebot zwischen 72 und 80 Stunden. So reichen wie im Vollzeitlehrgang acht intensive Kurstage aus, um den gesamten Lernstoff zu vermitteln und mit praktischen Übungen zu vertiefen.

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Ausbildung der Ausbilder Intensiv

Der Lehrgang Ausbildung der Ausbilder Intensiv kann in den Varianten Wochenende (Fr./Sa) oder als Abendlehrgang gebucht werden. Im Unterschied zur Vollzeitausbildung, die etwa 76 Unterrichtsstunden umfasst, dauert die Intensivausbildung nur 64 Stunden, ohne dabei wichtige Inhalte auszulassen. Die Lehrveranstaltungen finden wahlweise an drei Abenden während der Woche (montags bis mittwochs 16.15 Uhr bis 21.15 Uhr) oder am Freitagnachmittag und -abend von 16.15 Uhr bis 21.15 Uhr und am Samstag von 08:15 bis 17:00 Uhr statt. Damit eignen sich die Intensivveranstaltungen hervorragend dazu, sich berufsbegleitend auf die Ausbilderprüfung vorzubereiten, ohne Urlaubstage nehmen zu müssen. Die Lehrgangsinhalte sind identisch mit denen in längeren Kursformaten; daher steigt jedoch in Intensivlehrgängen der Anteil des Selbststudiums. Dabei wird ebenso wie in den Vollzeitkursen Wert auf eine anschauliche und praxisnahe Vermittlung der Lehrgangsinhalte gelegt. Auch in den Intensivkursen ist ausreichend Zeit für Fallbeispiele, moderierte Gruppendiskussionen, Rollenspiele und praktische Übungen. Es handelt sich also nicht um einen reinen „Crashkurs“, bei dem nur theoretisches Wissen vermittelt wird. Die praxisnahe, abwechslungsreiche Vorbereitung auf die Ausbildertätigkeit steht bei allen AdA-Lehrgängen im Vordergrund.

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AdA - Vormittagslehrgang

Schichtarbeit oder Teilzeitarbeit erschwert oft die Zeitplanung für Weiterbildungsmaßnahmen. Dies sollte Sie jedoch nicht daran hindern, sich in einem Lehrgang auf die Ausbilderprüfung vorbereiten zu lassen! Die IHK Akademie München bietet daher auch halbtägige Kurse an Vormittagen an. Vormittagslehrgänge finden zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr statt. Die genauen Zeiten finden Sie in der jeweiligen Kursbeschreibung. So bleiben die Nachmittage und Wochenenden für andere Dinge frei. Mit einer Gesamtdauer von 75 Stunden entsprechen die AdA-Vormittagskurse in Umfang und Inhalt den Vollzeitkursen.

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AdA - Abendlehrgang

Für die berufsbegleitende Weiterbildung bieten sich Abendveranstaltungen an. AdA-Abendlehrgänge finden Sie daher auch an der IHK Akademie. Außer in München stehen Ihnen die Abendkurse noch an zahlreichen weiteren Kursorten zur Verfügung, damit Sie einen Veranstaltungsort in Ihrer Nähe wählen können. In der Regel finden die Lehrveranstaltungen an zwei Abenden in der Woche von circa 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr statt. Dies entspricht vier Unterrichtseinheiten pro Abend. Der Umfang der Abendlehrgänge variiert von 72 bis 80 Stunden. Damit entsprechen die Lehrgänge den Vollzeitangeboten. Unterrichtstage sind je nach Kursangebot entweder Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag. Sollte dies im Einzelfall einmal anders geregelt sein, finden Sie die Unterrichtszeiten unter dem Punkt „Termine, Kosten“ in der jeweiligen Kursbeschreibung.

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AdA - Samstagslehrgang

Ein Sonderformat der Tageslehrgänge stellen die AdA-Samstagslehrgänge dar. Genau wie bei den Tageslehrgängen gelangen Sie hier innerhalb von acht Kursterminen zur Ausbilderprüfung. Samstagslehrgänge dauern ebenfalls je nach Lehrgangsangebot von circa 8.00 Uhr morgens bis 17.00 Uhr nachmittags. Die genauen Unterrichtszeiten sind in den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen aufgelistet. Wie bei den Vollzeit- und Tagesausbildungen variiert der Stundenumfang der einzelnen Lehrgänge zwischen 72 und 80 Unterrichtsstunden.

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AdA für Fachwirte

Viele Fachwirte (IHK) sind von der schriftlichen Prüfung nach AEVO befreit. Um die Ausbildereignung nachzuweisen, müssen sie nur noch eine praktische Prüfung ablegen. Dieses Kursformat bereitet Sie gezielt auf diesen Prüfungsteil vor: Es umfasst je nach Kursangebot 12 bis 20 Stunden. In dieser Zeit vermitteln die Dozenten und Trainer Ihnen alle Lehrinhalte, die Sie für den erfolgreichen Abschluss der Prüfung benötigen. So sind Sie auf die praktische Prüfung und das Fachgespräch nach AEVO bestens vorbereitet – und was noch wichtiger ist: Sie ergänzen Ihre Kompetenzen und Kenntnisse aus der Weiterbildung zum Fachwirt IHK um weiteres praxisnahes Wissen, um die Ausbildungskultur Ihres Unternehmens mitzugestalten und ein lernförderliches Umfeld zu schaffen.

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Voraussetzungen für die Berufung zum Ausbilder und ‎zur Ausbilderin

Haben Sie das Zeug zum/zur Ausbilder/-in? Um andere Menschen erfolgreich anleiten und ausbilden zu können, braucht es mehr als solides Fachwissen und Berufserfahrung. Kommunikationsstärke, Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl im Umgang mit Menschen sind ebenso wichtig. Eine Ausbilderpersönlichkeit besitzt persönliche und fachliche Kompetenzen gleichermaßen. Erst die richtige Kombination aus individuellen und fachbezogenen Eigenschaften macht es möglich, junge Menschen erfolgreich anzuleiten. Wenn Sie anstreben, Ausbilder oder Ausbilderin zu werden, sollten Sie sich im Klaren über Ihre Stärken sein. Sie sollten aber auch Ihre Schwächen kennen, damit Sie sich weiterentwickeln können.

Die persönliche Eignung

Der Gesetzgeber sieht die persönliche Eignung zur Ausbildungstätigkeit als gegeben an, solange keine Ausschlussgründe vorliegen. Solche Ausschlussgründe sind zum Beispiel Beschäftigungsverbote nach dem Jugendschutzgesetz, etwa nach Vorstrafen oder wiederholten schweren Verstößen gegen das Berufsbildungsgesetz. Davon abgesehen ist die persönliche Eignung nicht näher durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert.

Das hat auch gute Gründe, denn es ist wenig sinnvoll, das Idealbild eines/-r Ausbilders/-in in einem Gesetz zu verankern. Menschen sind sehr verschieden und bringen unterschiedliche Talente in die Ausbildertätigkeit mit. Und auch das ist gut so. Wer den Ausbilderschein anstrebt, sollte aber die Fähigkeit mitbringen, jungen Menschen ein positives Bild ihres gewählten Berufs zu vermitteln und sie zu motivieren. Eine wertschätzende und fördernde innere Haltung gegenüber den Azubis bildet eine gute Basis für einen reibungslosen Verlauf der Ausbildung. Diese grundsätzlich positive, offene Einstellung gegenüber den zukünftigen Kollegen wirkt sich förderlich auf das Betriebsklima aus und hilft, Spannungen und Konflikte zu vermeiden. Dabei schaden auch eine gute Portion Geduld und Frustrationstoleranz keineswegs. Und nicht zuletzt ist für den/die Ausbilder/-in das neue Handlungsfeld eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und mit der neuen Aufgabe zu wachsen.

Die fachliche Eignung

Im Gegensatz zur persönlichen Eignung ist die fachliche Eignung von Ausbildern im Berufsbildungsgesetz klar definiert (§ 30 BBiG).

Sie setzt sich aus zwei Faktoren zusammen:

1. Berufliche Eignung

Die berufliche Eignung zum Ausbilder ist gegeben, wenn Sie a) einen Berufsabschluss in der Fachrichtung nachweisen können, in der Sie andere ausbilden möchten, und b) eine „angemessene Zeit“ – so der Gesetzestext – in diesem Beruf gearbeitet haben. Als angemessen gelten zwei Jahre Berufspraxis. Die zuständige Landesbehörde kann außerdem die fachliche Eignung widerruflich anerkennen, wenn die Berufserfahrung das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit übersteigt und ansonsten keine der in § 30 Absatz 2 aufgeführten Punkte erfüllt sind.

2. Berufs- und arbeitspädagogische Eignung

Für die Ausbildung der Ausbilder ist der zweite Punkt entscheidend, die berufs- und arbeitspädagogische Eignung. Selbst eine herausragende Fachkompetenz macht noch lange keinen erfolgreichen Pädagogen. Denn gerade auf die methodisch-didaktische Kompetenz, Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln, kommt es beim Ausbilden ja an. Sie sollen die Ausbildung im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen und den fachlichen Erfordernissen erfolgreich planen, durchführen und abschließen können. Diese berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Ausbildertätigkeit erlangen Sie durch die Ausbildung der Ausbilder.

Welche Inhalte werden vermittelt?‎

Die Inhalte der AdA richten sich nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). In § 3 der Verordnung finden sich die eingangs beschriebenen vier Handlungsfelder, in denen Ausbilder ihre Kompetenz nachweisen müssen:

1. Ausbildungsvoraussetzungen und Ausbildungsplanung (§ 3 Absatz 1)
2. Ausbildungsvorbereitung unter Berücksichtigung organisatorischer und rechtlicher Gesichtspunkte (§ 3 Absatz 2)
3. Fähigkeit, selbstständiges Lernen in berufstypischen Handlungsfeldern zu fördern, also die eigentliche Durchführung der Ausbildung (§ 3 Absatz 3)
4. Fähigkeit, Prüfungen vorzubereiten und durchzuführen und die Prüfungsergebnisse in aussagekräftigen Zeugnissen zu dokumentieren

Diese vier Handlungsfelder beleuchten wir im Folgenden ein wenig näher, damit die Lerninhalte noch konkreter erkennbar werden.

Ausbildungsvoraussetzungen und Ausbildungsplanung

Kann, darf, soll ein Unternehmen ausbilden? Und wenn ja, was hat es davon, was muss es dafür leisten, welche Rolle spielt es im Zusammenspiel mit der Berufsschulausbildung? Mit dem Erwerb des Ausbilderscheins sind Sie der betriebliche Experte für diese Fragen und noch viele andere, zum Beispiel:

  • Welchen Nutzen/welche Vorteile bietet die betriebliche Ausbildung?
  • Wie sehen die betrieblichen und juristischen Rahmenbedingungen der Ausbildung aus, wie die geltenden Tarifverträge?
  • Welche Ausbildungsberufe sind für das Unternehmen überhaupt relevant?
  • Welche Betriebsangehörigen sind an der Ausbildung beteiligt und in welcher Funktion?

Vorbereitung der Ausbildung und aktives Mitwirken bei der Einstellung von Azubis

Nachdem die Grundlagen für das betriebliche Engagement in der Berufsausbildung geklärt sind, kommt es auf ein planvolles Vorgehen an. Auch hier gibt es im Vorfeld noch einiges zu klären, bevor die ersten Auszubildenden im Betrieb eintreffen:

  • Ein betrieblicher Ausbildungsplan muss aufgestellt werden.
  • Die betrieblichen Interessen bei der Ausbildung müssen berücksichtigt werden.
  • Nach welchen Kriterien sollen die Azubis ausgewählt werden? Und mit welchen Berufsschulen muss man sich dazu abstimmen?
  • Ausbildungsverträge müssen formuliert und juristisch geprüft werden.

Durchführung der Ausbildung

Eine betriebliche Lernkultur entsteht nicht von allein. Als Ausbilder sind Sie gefragt, in Abstimmung mit Kollegen, Mitarbeitern und der Unternehmensführung für förderliche Lernbedingungen zu sorgen. Dieser Bereich verlangt viel Engagement und nimmt in Ihrer Ausbildung zum Ausbilder breiten Raum ein. Dabei geht es beispielsweise um Fragen wie: · Wie gestalten Sie die Probezeit?

  • Welche Lern- und Arbeitsaufgaben stellen Sie den Auszubildenden?
  • Welche Ausbildungsmethoden passen zu den Ausbildungsinhalten und zu Ihrem Unternehmen? Wie können Sie Auszubildende individuell fördern und Konflikte managen?
  • Wie beurteilen und dokumentieren Sie die Leistungen der Azubis?

Abschluss der Ausbildung

Mit dem Ausbilderschein weisen Sie nach, dass Sie erfolgreich ausbilden können. Das bedeutet, Sie sind in der Lage, Ihre Auszubildenden so auf die Prüfung vorzubereiten, dass diese sie bestehen können. Dazu gehört das gesamte Feld der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung. Im Einzelnen:

  • die Auszubildenden auf die Prüfung vorbereiten;
  • die Prüfung bei der zuständigen Stelle anmelden;
  • das Prüfungszeugnis ausstellen;
  • die neuen Kollegen über ihre beruflichen Möglichkeiten und Weiterbildungsangebote aufklären.

Sie sehen: Die vier Handlungsfelder, die die AEVO definiert, umfassen einen weit gespannten Rahmen. Im Verlauf der etwa 70- bis 80-stündigen AdA-Ausbildung bei der IHK Akademie München werden Sie Schritt für Schritt durch all diese Handlungsfelder geführt, eignen sich die entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten an und erhalten Gelegenheit, Gelerntes praktisch zu erproben.

Wer braucht die Ausbilderprüfung?‎

Jeder, der Berufsausbildungen durchführen möchte, muss gegenüber der IHK, der Handwerkskammer oder den zuständigen Behörden seine Befähigung zur Ausbildung nachweisen. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Angehörige der sogenannten freien Berufe wie Architekten, Ärzte, Wissenschaftler, Künstler oder Rechtsanwälte.

Die Ausbildung neuer Fachkräfte gehört zu den Führungsaufgaben eines Unternehmens. Die Ausbildereignung ist daher auch für Menschen interessant, die an der Personalentwicklung und Mitarbeiterführung im Unternehmen beteiligt sind oder am Recruiting und der Planung eines zukünftigen Fachkräftebedarfs. Die Entscheidung, junge Menschen im Betrieb auszubilden, ist eng mit der Zukunftsausrichtung und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens verbunden. Hier bietet sich Personalverantwortlichen die Möglichkeit, nah am Bedarf des Unternehmens auszubilden. Die Nachwuchsfachkräfte wachsen bereits während der Ausbildung in die Philosophie und die typischen Abläufe des Unternehmens hinein – ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Wichtige Fragen zur Ausbildereignung

Ohne Zweifel: Die Ausbildereignung eröffnet neue berufliche Perspektiven. Einige Fragen sind jedoch noch offen. Diese wollen wir zum Abschluss kurz und knapp beantworten:

Was kostet die Ausbildung der Ausbilder?

Um die Kosten für einen AdA-Schein der IHK zu kalkulieren, müssen Sie Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren sowie gegebenenfalls Fahrt- und Unterbringungskosten berücksichtigen. Die AdA-Lehrgangskosten bei der IHK Akademie richten sich nach dem jeweiligen Lehrgangsangebot. Dabei variieren die Preise je nach Veranstaltungsart und angebotenen Stunden. Bei den einzelnen Veranstaltungen sehen Sie die genaue Auflistung der Preise. Die Kosten für das Studienmaterial sind in den Lehrgangskosten enthalten. Die Prüfungsgebühren der IHK für München und Oberbayern können hiereingesehen werden.

Wo bieten wir Lehrgänge an?

Die Ausbildung der Ausbilder der IHK Akademie München findet an einer Vielzahl von Veranstaltungsorten statt: In München, Ingolstadt, Traunstein, Rosenheim, Weilheim, in Mühldorf am Inn, Freising, Freilassing, Burghausen, Landsberg und noch einigen weiteren Orten bieten wir AdA-Lehrgänge an. Beachten Sie bitte, dass nicht jedes Kursformat an jedem Veranstaltungsort zur Verfügung steht. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Übersichtsseiten des jeweiligen Kurses.

Wie läuft die Prüfung für den Ada-Schein ab?

Der Ablauf der Ausbilderprüfung ist ebenfalls durch die Ausbilder-Eignungsverordnung (§ 4) geregelt. Die Prüfung wird nicht von der IHK Akademie durchgeführt, sondern von der IHK für München und Oberbayern. Der Lehrgang der IHK Akademie ist dabei keine zwingende Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung. Die Prüfung selbst besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Absolventen vieler Fachwirt-IHK-Qualifikationsmaßnahme sind von der schriftlichen Prüfung befreit, nicht aber von der praktischen. Die schriftliche Prüfung soll drei Stunden umfassen. Der Prüfungsausschuss der IHK München und Oberbayern legt Ihnen Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern vor, die Sie während dieser Zeit bearbeiten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie mindestens ein „ausreichend“ erhalten. Im praktischen Teil präsentieren Sie dem Prüfungsausschuss eine typische Ausbildungssituation – oder Sie führen eine Ausbildungssituation tatsächlich praktisch durch. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. In einem anschließenden Fachgespräch erläutern Sie dem Prüfungsausschuss, warum Sie sich für diese Situation entschieden haben und warum Sie sie so gestaltet haben. Insgesamt soll die praktische Prüfung nicht länger als 30 Minuten dauern. Sie gilt ebenfalls mit einem „ausreichend“ oder besser als bestanden. Jeder Prüfungsteil kann bei Nichtbestehen maximal zweimal wiederholt werden. Beide Prüfungsteile müssen unabhängig voneinander bestanden werden, ein Ausgleich ist nicht möglich. Prüfungstag ist jeweils der erste Dienstag eines Monats. Ausnahmen bilden die Monate Januar, Mai, August und September. Die Anmeldung muss spätestens acht Wochen vor der Prüfung erfolgen. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie von der IHK.

Welche Förderungen gibt es?

Für den Ausbilderschein stehen verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung oder teilweisen Kostenübernahme zur Verfügung. In Bayern sind dies zum Beispiel:

  • Bildungsprämie und Bildungsgutschein
  • Aufstiegs-BAföG (AFBG) – dieses wird in der Regel nur bewilligt, wenn die Ausbildereignung als Zulassungsvoraussetzung bei einer Weiterbildungsprüfung benötigt wird (zum Beispiel bei Meistern/-innen oder Personalfachkaufleuten).
  • Förderung durch die Bundeswehr
  • Steuerliche Förderung

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