Prokura - Rechte, Pflichten, Haftungsrisiken
Ich bin jetzt Prokurist! Das klingt zunächst gut, aber wissen Sie wirklich was das bedeutet? Der Prokurist entlastet in der unternehmerischen Praxis den Geschäftsführer und kann je nach Bevollmächtigung sein Unternehmen genauso gegenüber Dritten vertreten wie der Geschäftsführer. Die Prokura bringt neben den Befugnissen auch Pflichten und somit Risiken mit sich, deren Missachtung Haftungsansprüche nach sich ziehen kann. Sie erfahren kompetent und praxisnah, welche Möglichkeiten und Risiken für alle Beteiligten bei der Erteilung der Prokura bestehen.
Zielgruppe
- Prokuristen, die im vorgegebenen juristischen Rahmen sicher agieren wollen
- Angehende Prokuristen, die nicht unvorbereitet ihre neue Tätigkeit aufnehmen wollen
- Geschäftsführer und Firmeninhaber, die sich über die Vor- und Nachteile der Prokura informieren wollen
- Personalleiter, die arbeitsrechtliche Entscheidungen gegenüber Prokuristen treffen müssen
Fundierte und praxisnahe Vermittlung des notwendigen Know How an nur einen Seminartag, insbesondere:
- Erkennen und Vermeiden von Haftungsrisiken
- Tipps für die Gestaltung des Arbeitsvertrages
- Hoher Lernerfolg durch begrenzte Teilnehmerzahl
- Erfahrungsaustausch
1. Grundlagen zur Prokura
- Erteilung der Prokura
- Arten, Inhalt und Umfang der Prokura
- Erlöschen der Prokura
2. Prokura und Arbeitsrecht
- Was ändert sich im Arbeitsrecht?
- Kündigungsschutz für Prokuristen?
- Arbeitszeiten und Entgelt
- Gestaltungstipps für den Arbeitsvertrag
3. Prokura und Haftung im Zivilrecht
- Vertragliche Haftung gegenüber Dritten
- Mißbrauch der Vertretungsmacht und deren Folgen
- Haftung als faktischer Geschäftsführer
- Haftung gegenüber dem Arbeitgeber
4. Strafrechtliche Haftungsrisiken
5. Versicherbarkeit von Haftungsrisiken
Unter Zusatzinformationen finden Sie ein Merkblatt zum Thema Prokura
Das sagen unsere Kunden:
Empfehlenswertes Seminar zum bewußten Ausbalancieren von Chancen und Risiken. (Axel Schmidt, Bioiberica GmbH)
Trainer Dr. Cornelia StapffRechtsanwältin Dr. Cornelia Stapff ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Expertin für den Bereich nationales und internationales Vertragsrecht. Sie berät mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Branchen im Vertrags- und Arbeitsrecht, so insbesondere bei der Prüfung und Gestaltung von Individualverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Frau Dr. Stapff ist ferner Lehrbeauftragte an der Fachhochschule Rosenheim für den Bereich Wirtschafts- und Unternehmensrecht und leitet seit vielen Jahren als Trainerin an der IHK-Akademie, aber auch firmenintern Seminare zum Thema Haftung im Unternehmen, Vertragsrecht und Verhandlungstaktik.

