Personaldienstleistungsfachwirt/-in, berufsbegleitend
Beschäftigte in der Personaldienstleistung (Arbeitnehmerüberlassung, Personalberatung, Personalvermittlung, Outsourcing, etc.) Diese neue Aufstiegsfortbildung richtet sich sowohl an ausgebildete Personaldienstleistungskaufleute als auch an Quereinsteiger, die bereits über Berufspraxis in der Personaldienstleistung verfügen.
NutzenIn der boomenden Personaldienstleistungsbranche nimmt die Arbeitnehmerüberlassung („Zeitarbeit“) den größten Anteil ein. Aber auch andere Personaldienstleistungen wie Personalvermittlung und Personalberatung gehören zu den am schnellsten wachsenden Branchen Europas. Beste Aussichten also für Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung, bei Personalberatungen und Personalvermittlungen, aber auch für Mitarbeiter, die in großen Unternehmen diese Aufgaben wahrnehmen: Qualifizieren Sie sich durch die Weiterbildung zum/zur Gepr. Personaldienstleistungsfachwirt/-in für verantwortungsvolle Positionen in der Personaldienstleistungsbranche. Vom Personaldisponenten zum Niederlassungsleiter ist dabei nur ein möglicher Karriereweg. Dieses berufsbegleitende Studium in München vermittelt Ihnen alle notwendigen Kenntnisse für die Erstellung von Marktanalysen, die Entwicklung marktgerechter Personaldienstleistungen, den Aufbau und die Pflege von Kundenbeziehungen, das Rekrutieren von Personal sowie eine zeitgemäße Personalführung und –entwicklung. Neben betriebswirtschaftlichen Instrumenten für Planungs- und Entscheidungsprozesse runden Methodenkompetenzen wie Moderation, Konfliktmanagement und Projektsteuerung den Lehrgang ab.
Programminhalt- Analysieren von Märkten und Chancen
- Auswahl und Weiterentwicklung von Personaldienstleistungen
- Kundenbeziehungen pflegen und gestalten
- Personal finden und binden
- Auftragsbesetzung, Auftragsbegleitung und -nachbereitung
- Personalführung und -entwicklung
- Unternehmensführung, Prozessüberwachung, Erfolgskontrolle
Gepr. Personaldienstleistungsfachwirt/-in IHK gemäß § 53 Berufsbildungsgesetz
Dauer
530 Unterrichtsstunden (berufsbegleitend)
Organisatorische Hinweise Mit Bestehen der Prüfung zum/zur Gepr. Personaldienstleistungsfachwirt/-in sind Sie vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit.
Abgelegt unter: Lehrgang, Studium, Ausbildung, Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Personalvermittlung, Personalberatung, Personaldisponent, berufsbegleitend, München

