Drucken PDF Version
Seminar

Arbeitsrecht für Assistentinnen und Sekretärinnen

Wie Sie die Geschäftsleitung in der Personalarbeit unterstützen können
Code: M6ABeM12 Zielgruppe

Mitarbeiter/innen, Assistent/innen und Sekretär/innen, die neben ihren Fachaufgaben auch mit Personalangelegenheiten betraut sind.

Nutzen

Dieses Seminar führt Sie in typische arbeitsrechtliche Probleme ein, die im Umgang mit Mitarbeitern immer wieder auftauchen. Die Trainerin bespricht mit den Teilnehmerinnen kritische Situationen von der Einstellung bis zur Vertragsbeendigung, in denen Handlungsbedarf für die Personalverantwortlichen besteht. Sie lernen, solche Situationen zu erkennen, in denen Weichen gestellt werden müssen und Fehler vermieden werden können. Die Themenschwerpunkte können die Teilnehmer/innen selbst wählen.

Programminhalt

 Einstellung von Mitarbeitern

  • Die richtige Stellenanzeige und Stellenausschreibung
  • Umgang mit Bewerbungsunterlagen und Vorstellungskosten
  • Welche Fragen darf man im Bewerbungsgespräch stellen?
  • Neue Anforderungen durch das Diskriminierungsverbot/ AGG
  • Kündigung in der Probezeit
  • Verlängerung der Probezeit

 Die richtige Vertragsgestaltung

  • Wann kann ich freie Mitarbeiter einsetzen?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Arbeitsvertrag befristen?
  • Wie muss der Arbeitsvertrag formuliert sein?
  • Welche Arbeitsbedingungen kann der Arbeitgeber einseitig ändern oder widerrufen?
  • Sind die Mitarbeiter zu Überstunden verpflichtet und müssen diese bezahlt werden?

Teilzeittätigkeit

  • Wann haben Mitarbeiter Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung?

Rechte des Betriebsrats

  • Wichtige Mitbestimmungsrechte
  • Umgang mit dem Betriebsrat

Arbeitsunfähigkeit

  • Wann muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber sein?
  • Vorlage des Attests bei fortdauernder Erkrankung
  • Abmahnung und Kündigung bei Krankheit

Die richtige Abmahnung

  • Wann benötige ich eine Abmahnung?
  • Wie muss eine Abmahnung erteilt werden?

Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen

  • Das A und O bei Kündigungen: Die gute Vorbereitung
  • Wann muss eine Abfindung gezahlt werden?
  • Was ist bei Eigenkündigungen der Arbeitnehmer zu beachten?
  • Hinweispflichten des Arbeitgebers
  • Was muss bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen beachtet werden?

Wichtiges zum Arbeitszeugnis

  • Wann muss ein Zwischenzeugnis erteilt werden?
  • Wie formuliere ich Arbeitszeugnisse richtig?

Feedback unserer Teilnehmer:

"Hat mir sehr gut gefallen, würde ich jederzeit weiterempfehlen." (Dorothea Beinlich, FiAG Findelsberger AG)

"Sehr nützlich um einen Überblick zu bekommen." (Florian Simmet, Minitüb GmbH)

"Es ist gelungen ein trockenes Thema spannend zu vermitteln." (Ingrid Hartwig)

 

Trainer Anke Voswinkel

Frau Anke Voswinkel ist seit 1991 als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in wirtschaftsberatenden Kanzleien in München tätig. Seit 1996 vermittelt sie zudem als ausgebildete Mediatorin in Konflikten am Arbeitsplatz, zwischen Gesellschaftern und Unterneh-men. Daneben betätigt sie sich seit vielen Jahren als Referentin für grundlegende und aktuelle Fragen des Arbeitsrechts.



zurück

Abgelegt unter: Stellenanzeige, Stellenausschreibung, Bewerbungsunterlagen, Vorstellungskosten, Bewerbungsgespräch, Diskriminierungsverbot, Probezeit, Verlängerung der Probezeit, Arbeitsvertrag, Arbeitsbedingungen, Überstunden, Arbeitszeitreduzierung, Betriebsrat, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Alkoholmissbrauch, Mitbestimmung, Abmahnung

Termin 15.11.2012
Donnerstag, 15. November 2012, 9:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr

Anmeldeschluss: 08.11.2012
Ort: IHK-Akademie München
Veranstaltungsort IHK-Akademie München
Orleansstrasse 10-12
81669 München
Beratung Vera Hetzel
Telefon: +49 8063 91 271
Hetzel@muenchen.ihk.de
Anmeldung Evamaria Gasteiger
Telefon: +49 8063 91 277
Gasteiger@muenchen.ihk.de
Veranstalter IHK für München und Oberbayern
Preis 320 EUR
Im Preis enthalten sind: Teilnehmerunterlagen, 3-Gänge-Mittagessen mit Salatbuffet an allen Seminartagen sowie Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke, Vitamincocktail und Snacks in den Pausen.

nach § 4, Nr. 22a UStG umsatzsteuerfrei