Studium mit IHK-Abschluss
Seit dem Wintersemester 2009/2010 dürfen, so ein Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, alle Absolventinnen und Absolventen mit Meisterprüfung, wie z. B. Industriemeister, Fachwirte, Fachkaufleute mit IHK-Abschluss, uneingeschränkt an Hochschulen studieren.
Ebenso steht Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung und einer mindestens dreijährigen Berufspraxis die Tür zur Fachhochschule (FH) offen.
Da es an an den Hochschulen teilweise unterschiedliche Aufnahmebedingungen gibt (Numerus Clausus etc.), sollten die konkreten Aufnahmeverfahren an der gewünschten Hochschule erfragt werden.
Eine grundsätzlich erfreuliche Entwicklung, macht sie IHK-Abschlüsse doch attraktiv, indem sie das Leistungsvermögen unserer Absolventen anerkennt und die Wahlmöglichkeiten jedes Einzelnen erhöht.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit in anderen Bundesländern und im Ausland zu studieren. Eine kurze Übersicht finden Sie im Anhang.
Nähere Informationen finden Sie rechts als Download und Link.

