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Freier Zugang zu Universitäten

Absolventinnen und Absolventen einer öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung, wie Betriebswirte, Fachwirte, Fachkaufleute oder Industriemeister können bissher an einer bayerischen Fachhochschule ein fachgebundenes Studium aufnehmen. Da es an Fachhochschulen teilweise unterschiedliche Randbedingungen gibt (Numerus Clausus etc.), empfiehlt sich vorab ein Beratungsgespräch an der gewünschten Fachhochschule zu führen.

Ab Wintersemester 2009/2010 sind weitere Änderungen im Sinne einer besseren Durchlässigkeit zwischen beruflicher Weiterbildung und Hochschulstudium vorgesehen.

Ab dem Wintersemester 2009/2010 dürfen, so ein Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, alle Absolventinnen und Absolventen mit Meisterprüfung, wie z. B. Industriemeister, Fachwirte, Fachkaufleute mit IHK-Abschluss uneingeschränkt an Hochschulen studieren.

Ebenso steht Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung und einer mindestens dreijährigen Berufspraxis die Tür zur Fachhochschule (FH) offen.


Eine grundsätzlich erfreuliche Entwicklung, macht sie IHK-Abschlüsse doch attraktiv, indem sie das Leistungsvermögen unserer Absolventen anerkennt und die Wahlmöglichkeiten jedes Einzelnen erhöht.

Daneben gibt es auch die Möglichkeit in anderen Bundesländern und im Ausland zu studieren. Eine kurze Übersicht finden Sie im Anhang.

Nähere Informationen finden Sie rechts als Download und Link.